CO-2 Preis
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel jede(r) für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss. So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 45 Euro pro Tonne erreichen. Für 2023 wird eine Erhöhung jedoch ausgeschlossen.
Bisher zahlen Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein. Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter beteiligen. Ein Stufenmodell regelt die Kostenaufteilung neu – Maßstab: die energetische Qualität eines Gebäudes. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert.
Der Bundesrat hat endlich der Prüfungsverordnung für Wohnimmobilienverwalter zugestimmt. Damit wurde der Weg zur Zertifizierung der Hausverwalter weiter geebnet, welche im neuen WEMoG 2020 festgeschrieben wurde. Dies bedeutet für die Zukunft eine bessere fachliche und qualitative Ausrichtung von Verwaltungsunternehmen. Aufgrund des langen Verfahrens hat der Gesetzgeber die Übergangsfrist auf Ende 2023 verlängert.
Neue Heizkostenverordnung
Im Rahmen der Umsetzung der EEG 2021 wurde die Heizkostenverordnung in Ihrer Fassung aus dem Jahre 2009 nunmehr angepasst. Die wichtigste Änderung ist die Umstellung der Erfassungsgeräte in Bestands- und Neubauanlage auf sogenannte Funkauslesung. Damit soll u. a. gewährleistet werden, dass auch unterjährig Nutzern Informationen zum aktuellen Verbrauch zur Verfügung stehen.
Verstärkung unseres Verwalterteams
Wir freuen uns auf die Verstärkung unseres Büroteams im neuen Jahr 2023. Frau Prinz wird uns ab Mai 2023 tatkräftig unterstützen.